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Info Photovoltaikanlagen

Die Nachfrage nach PV-Anlagen ist in der letzten Zeit – nicht zuletzt wegen Gesetzesänderungen und der Energiekrise – stark gestiegen.

Folgende Informationen dürfen wir hierzu geben:

Es gibt bei PV-Anlagen folgende (abrechnungstechnische) Konzepte):

  • Volleinspeiser: Hier wird der gesamte Strom, außer der für den Allgemeinzähler, verkauft.
  • Einbindung der Stromzähler der einzelnen Bestandseinheiten.

Hinsichtlich der prinzipiellen Errichtung einer PV-Anlage auf der Allgemeinfläche Dach muss ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden. Gleiches gilt nach positivem Beschluss über die Errichtung für die Variante Volleinspeiser (nur Allgemeinstrom wird gespeist, Rest des Stroms verkauft).

Sollte die Variante der Einbindung der Stromzähler gewünscht sein, so handelt es sich um einen abgeänderten Aufteilungsschlüssel gem. § 32 Abs. 3 WEG (verbrauchsabhängiger Aufwand) und bedarf dieser der schriftlichen Vereinbarung von 2/3 der Eigentümer gemessen an den grundbücherlichen Anteilen.

Weiters bedarf es einer Beschlussfassung über die Möglichkeit der Finanzierung der PV-Anlage.

Hier gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Sofortkauf
  • Contracting
  • Sonnenstrom direkt (IKB) oder von anderen Anbietern

Gerne werden wir bei Bedarf Angebote einholen und Möglichkeiten erwägen und die obengenannten notwendigen Beschlüsse fassen.

Festzuhalten ist, dass die Errichtung einer allgemeinen PV-Anlage sich grundlegend von einer Anbringung einer PV Anlage durch und zugunsten einzelner Eigentümer unterscheidet (bei Mehrfamilienhaus muss Zustimmung sämtlicher Eigentümer für diese Veränderung seitens des Eigentümers eingeholt werden).

Weiters produziert die PV-Anlage Strom und hat mit dem gewählten Heizmedium nichts zu tun. Vor Anbringung einer PV-Anlage muss abgeklärt werden, ob aus statischen Gründen eine Installation möglich und das Dach in einwandfreiem Zustand ist! Somit muss unbedingt eine Prüfung des Dachzustandes durch einen Gutachter erfolgen.

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