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Valorisierung der Kategoriebeträge und Richtwerte ab 1.4.2022/1.6.2022/1.11.2022

Richtwerte mit 1. April 2022

Die Kategoriebeträge und Richtwerte werden seit 2018 bzw. 2019 erstmals wieder wertgesichert.

Mit Wirkung vom 1. April 2022 erhöhen sich nunmehr die Kategoriesätze und Richtwerte, nachdem die Indexanpassung im Vorjahr durch das mietrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz aufgeschoben wurde.

Anpassung der Kategoriebeträge

Das für die Valorisierung der Kategoriebeträge maßgebliche Überschreiten der gesetzlichen Schwellgrenze von 5 % wurde bereits mit dem Indexwert des VPI 2000 für Dezember 2020 (146,6) erreicht, die Anpassung allerdings ein Jahr verzögert. Mit 1. April 2022 wird nunmehr nur jene Erhöhung wirksam, die sich auf Basis dieser Indexzahl ergeben hat. Folglich kommt es zu einer Anhebung der Kategoriebeträge und Mindestmietzinse (§45 MRG) um 5,5%. Die zwischenzeitlich eingetretene Erhöhung des VPI findet darin noch keine Berücksichtigung.

Die kundgemachten Kategoriebeträge werden mit 1. April 2022 mietrechtlich wirksam. Dieser Stichtag gilt für neue Mietzinsvereinbarungen, für bestehende Mietverträge wird die Anhebung des Kategoriemietzinses gem. § 16 Abs 6 und 9 MRG frühestens ab 5. Mai 2022 möglich.

Hierbei sind folgende Voraussetzungen und Formvorschriften zu beachten:

  • Vorhandensein einer vertraglichen Wertsicherungsvereinbarung
  • Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden (nach dem 1. April) abzusenden.
  • Das Schreiben (auch ein E-Mail oder Fax ist ausreichend) muss spätestens 14 Tage vor dem begehrten Zinstermin beim Mieter einlangen. Kommt das Erhöhungsschreiben dem Mieter später zu, dann wird die Anhebung erst zum nächsten Zahlungstermin wirksam.

 

Die Kategoriebeträge ändern sich damit wie folgt:

 

Kategoriemietzins  in €/m2

Betrag gem. § 45 MRG in €/m2

 

bisher

neu ab 01.04.2022

bisher

neu ab 01.04.2022

Kat A

3,60

3,80

2,39

2,52

Kat B

2,70

2,85

1,80

1,90

Kat C

1,80

1,90

1,20

1,27

Kat D brauchbar

1,80

1,90

1,20

1,27

Kat D unbrauchbar

0,90

0,95

0,90

0,95

Verwaltungskostenpauschale

Mit den Kategoriebeträgen erhöht sich auch die Pauschale für die Auslagen der Verwaltung (§ 22 MRG) nunmehr auf 3,80 €/m2 Nutzfläche und Jahr. (ab 1.6.2022 4,01 €/m², ab 1.11.2022 4,23 €/m²)

Nächste Anpassung der Kategoriebeträge Juni 2022

Mit endgültiger Verlautbarung des Indexwerts für Februar 2022 (154,7) kommt es aber aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Erhöhung des VPI nun bereits zu einer weiteren Überschreitung der 5%-Schwellgrenze, weshalb mit Juni 2022 bereits die nächste Indexanpassung der Kategoriebeträge ansteht, sollte es bis dahin nicht zu einer weiteren Gesetzesänderung kommen, was abzuwarten bleibt.

AKTUALISIERUNG Anpassung Kategoriebeiträge Juni 2022

Die Kategoriebeträge ändern sich ab Juni 2022 wie folgt:

 

Kategoriemietzins  in €/m2

Betrag gem. § 45 MRG in €/m2

 

neu ab 01.04.2022

neu ab 01.06.2022

neu ab 01.04.2022

neu ab 01.06.2022

Kat A

3,80

4,01

2,52

2,66

Kat B

2,85

3,01

1,90

2,00

Kat C

1,90

2,00

1,27

1,34

Kat D brauchbar

1,90

2,00

1,27

1,34

Kat D unbrauchbar

0,95

1,00

0,95

1,00

AKTUALISIERUNG Anpassung Kategoriebeiträge November 2022

Die Kategoriebeträge ändern sich ab November 2022 wie folgt:

 

Kategoriemietzins  in €/m2

Betrag gem. § 45 MRG in €/m2

 

neu ab 01.06.2022

neu ab 01.11.2022

neu ab 01.06.2022

neu ab 01.11.2022

Kat A

4,01

4,23

2,66

2,81

Kat B

3,01

3,18

2,00

2,12

Kat C

2,00

2,12

1,34

1,41

Kat D brauchbar

2,00

2,12

1,34

1,41

Kat D unbrauchbar

1,00

1,06

1,00

1,06

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