Heizkosten - Abrechnung - Aufteilung
Zuerst ist zu unterscheiden, ob das Objekt dem Heizkostengesetz (HKG) unterliegt.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss mindestens vier Nutzungsobjekte haben (Wohnungen, Büros, Geschäftslokale...)
- Es muss eine gemeinsame Heiz- und/oder Warmwasserversorgung vorliegen
- Es sind Vorrichtungen zur Ermittlung der Verbrauchsanteile vorhanden
HKG nicht anwendbar:
Die Verteilung der Heizkosten erfolgt gemäß Vereinbarung oder auf Basis der vom WEG vorgeschriebenen Aufteilung nach Nutzwerten. Bei Mietobjekten wird in der Regel nach vorhandener Nutzfläche abgerechnet.
HKG anwendbar:
Die Trennung der Heizungs- und Warmwasserkosten hat entsprechend den Ergebnissen der Erfassung zu erfolgen.
Ist eine derartige Erfassung nicht möglich so sind von den gesamten Kosten mindestens 60% und höchstens 80% der Heizung und der jeweilige Rest dem Warmwasser zuzurechnen.
Man unterscheidet zwischen Verbrauchs- und Grundkosten. Die Verbrauchskosten werden durch Messgeräte festgestellt. Die Grundkosten werden nach beheizbarer Nutzfläche auf die einzelnen Bestände verteilt. Von den so ermittelten Kosten sind mindestens 55% und höchstens 75% der Energiekosten nach dem Verbrauch und der Rest nach der beheizbaren Nutzfläche aufzuteilen.
Mangels einer gegenteiligen schriftlichen und einstimmigen Vereinbarung aller Miteigentümer hat die Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten im Verhältnis 70:30, und die Aufteilung der Energiekosten nach den Verbrauchsanteilen und der beheizbaren Nutzfläche im Verhältnis 65:35 zu erfolgen. Mit der erwähnten schriftlichen Vereinbarung können die Miteigentümer eine andere Verteilung innerhalb des vorerwähnten Rahmens treffen. (BGBl 1992/827 idF BGBl 1993/800, I 1997/140, I 1999/147 und I 2000/36)
Schätzung nach HKG:
Sofern die Verbrauchsanteile von mehr als 25 % der Nutzfläche nicht erfasst werden können (§ 11 HKG), muss die Verteilung für das Gesamtobjekt nach dem zugrundeliegenden anwendbaren Gesetz erfolgen. Bis zu dieser Grenze kann der Verbrauchsanteil hochgerechnet werden.