Besteuerung von Garagen/Abstellplätzen im Wohnungseigentum
Durch das Stabilitätsgesetz 2012 kam es zu einer Änderung bei der UST-Pflicht von Garagen und Abstellplätzen. Die Option auf 20 % war nur dann seitens der Eigentümergemeinschaft möglich, wenn mit dem Wohnungseigentumsobjekt nahezu ausschließlich vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze erzielt wurden (unter der Voraussetzung, dass das Objekt übertragen wurde oder Wohnungseigentum neu begründet wurde).
Die Steuerreform 2015/2016 hat nun die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Zusammenhang mit Fahrzeugabstellplätzen jener der Vermietung gleichgestellt, sodass in Zukunft wieder der Umsatzsteuersatz von 20 % (sofern die Eigentümergemeinschaft nicht Kleinunternehmer ist) zur Anwendung gelangt- § 6 Abs 1 Z 16 UStG.
Die davon betroffenen Kunden werden noch im Dezember 2015 benachrichtigt und erhalten eine neue Vorschreibung, welche ab dem 1.1.2016 gültig ist.